Führungszeugnisse
Allgemeine Informationen
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an .
Beantragung vor Ort:
Personalausweis oder Reisepass vorlegen
eine Bevollmächtigung Dritter ist nicht möglich
ein Führungszeugnis ist ab Vollendung des 14. Lebensjahres beantragbar
Sobald das Führungszeugnis oder der Gewerbezentralregisterauszug bei einer Behörde (Belegart 0) eingereicht werden soll, halten Sie bitte die vollständige Anschrift der anfordernden Behörde bereit.
Beantragung Online:
Für die Online-Beantragung eines Führungszeugnisses wählen Sie bitte den untenstehenden Link, welcher unter dem Bereich der Formulare aufgelistet ist.
Besonderheit bei Führungszeugnissen:
Wenn ein erweitertes Führungszeugnis beantragt werden soll, muss zwingend ein personalisiertes Schriftstück der anfordernden Stelle in ausgedruckter Form vorgelegt werden.
Eine Beantragung per Post ist nur dann möglich, wenn die Unterschrift auf dem Antragsformular öffentlich oder amtlich beglaubigt wurde. Eine Beantragung per Mail ist nicht möglich (§ 30 Absatz 2 Satz 1 Bundeszentralregistergesetz). Andernfalls ist eine postalische Beantragung nicht möglich.
Gebühren
Für die Erstellung eines Führungszeugnisses wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben. Diese Gebühr wird bei einer Beantragung vor Ort direkt fällig und kann bar oder per EC-Karte gezahlt werden.
Ansprechpartner
Fachdienst 1 - Bürger, Sicherheit und zentrale Dienste -Panellenweg 5
24866 Busdorf
Philip Petersen
Zi. 1.18
(04621) 389-53