Illegale Ablagerung von Grünabfällen
Illegale Ablagerung von Grüngutabfällen
In der letzten Zeit ist in der Gemeinde Fahrdorf das widerrechtliche Ablagern von Grüngutabfällen (Rasenschnitt, Blätter, Moos, Sandreste etc.) festzustellen. Hierbei handelt es sich um Verstöße gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz.
Vermehrt finden illegale Ablagerungen im Biotop „Grotkoppel“ (Verbindungsweg zwischen Am Schlott und Fährheit) statt, anstelle die Grüngutabfälle in die dafür vorgesehenen Abfallbeseitigungsanlagen zu transportieren. Eine Abfallbeseitigungsanlage ist z.B. die Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg, Recyclinghof Schleswig, Haferteich 15.
Das widerrechtliche Entsorgen von diesen Abfällen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Verstöße im Rahmen einer OWI-Anzeige durch die Ordnungsbehörden verfolgt werden.
Die Ordnungsbehörde bittet die Bevölkerung, dass Grüngutabfälle nicht wild entsorgt werden.
i.A. Paege, SG 1.1 öffentliche Sicherheit