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Zuzug / Umzug


Allgemeine Informationen

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an .

 

Zuzug/ Umzug im/ in das Amtsgebiet

 

Eine An- bzw. Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug einer Wohnung erfolgen (§17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz)

 

Hierfür benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweises oder Reisepasses in Ihrer Meldebehörde

  • Wohnungsgeberbestätigung

  • Bei nicht persönlichem Erscheinen ist eine entsprechende Vollmacht vorzulegen. Der Bevollmächtigte muss ein gültiges Ausweisdokument beibringen. Zusätzlich sind die Personaldokumente der umzumeldenden Person/en mitzunehmen.

 

Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss enthalten:

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers

  2. Art des meldepflichtigen Vorganges mit Einzugs- oder Auszugsdatum

  3. Anschrift der Wohnung

  4. Namen der meldepflichtigen Personen

 

Wegzug aus dem Amtsgebiet

Eine Abmeldung aus unserem Amtsgebiet erfolgt automatisch bei der Anmeldung im neuen Amtsbezirk. Es ist nichts Weiteres zu veranlassen.

 


Gebühren

Der Zuzug oder Umzug im Amtsgebiet Haddeby ist für Sie kostenfrei.


Ansprechpartner

Fachdienst 1 - Bürger, Sicherheit und zentrale Dienste -
Panellenweg 5
24866 Busdorf

Manuela Birnbaum
Zi. 0.05
Telefon (04621) 389-16

Xenia Wecker
Zi. 0.03
Telefon (04621) 389-15


Formulare

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