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Wahlen
Europawahl am 09. Juni 2024
Allgemeine Informationen
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, sowie Bürger*innen eines anderen Staates der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet (geboren bis 09.06.2008) haben und
die am Wahltag seit mindestens drei Monaten (09.03.2024) in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
die nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis des Amtes Haddeby eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, sowie Bürger*innen eines anderen Staates der Europäischen Union, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet (geboren bis 09.06.2008) haben und
die am Wahltag seit mindestens drei Monaten (09.03.2024) in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
die nicht nach § 6a Absatz 1 Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis des Amtes Haddeby eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Wer steht im Wählerverzeichnis?
Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses ist der 28.04.2024.
Deutsche:
Wer zu diesem Stichtag in einer der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Haddeby gemeldet ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Deutsche, sie im Ausland leben, können bis zum 19.05.2024 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen, um in Deutschland wählen zu können. Der Antrag wird bei der inländischen Behörde gestellt, von der die Person ins Ausland gezogen ist.
Unionsbürger*innen:
Bürger*innen eines anderen EU-Landes außer Deutschland sind zunächst in ihrem Herkunftsstaat wahlberechtigt.
Auf Antrag bis zum 19.05.2024 können sich Unionsbürger*innen in das Wählerverzeichnis einer der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Haddeby eintragen lassen (Voraussetzung: mind. drei Monate eine Wohnung in DE oder einem anderen EU-Mitgliedsstaat innehaben).
Dieser Antrag bleibt auch bei künftigen Europawahlen bestehen. Eine Person, die zu einer Europawahl seit 1999 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt hat, wird bei künftigen Europawahlen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen (so lange, bis die Person beantragt, nicht mehr im Wählerverzeichnis einer der amtsangehörigen Gemeinde des Amtes Haddeby zu stehen).
Allgemeines:
Ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis muss handschriftlich im Original (Telefax/E-Mail ist NICHT ausreichend) bei der Gemeinde eingereicht werden.
Bereithaltung der Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme und Einspruchsfrist 20. bis 24.05.2024, 12.30 Uhr im Amt Haddeby
Wohnungsänderungen nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses (ab dem 29.04.2024)
Es erfolgt keine automatische Eintragung ins Wählerverzeichnis. Die Eintragung ins Wählerverzeichnis erfolgt ausschließlich auf Antrag (bis zum 19.05.2024).
Wenn Sie keinen Antrag stellen, können Sie in Ihrer alten Gemeinde wählen oder dort die Briefwahl beantragen.
Wohnungswechsel innerhalb derselben Gemeinde und Ummeldung nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses > Verbleib im „bisherigen“ Wählerverzeichnis
Ansprechpartner*in
Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt
Herr Petersen 04621/389-16
Frau Nanassy 04621/389-15
Ordnungsamt/Gemeindewahlbehörde
Frau Paege 04621/389-25
Herr Drews 04621/389-14
oder per E-Mail unter
Datenschutzinformationen für Wahlhelfer
Bekanntmachungen
Briefwahl
Wahlscheinanträge können ab dem 29.04.2024 und bis zum 07.06.2024, 18 Uhr gestellt werden. Online können diese nur bis zum 05.06.2024 12 Uhr beantragt werden um den postalischen Versand zu ermöglichen.
Möglichkeiten der Beantragung eines Wahlscheines:
persönlich bei Vorsprache im Amt Haddeby während der allgemeinen Öffnungszeiten (Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt)
per E-Mail:
schriftlich (z.B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung)
online bis zum 05.06.2024 12 Uhr über Online Briefwahlbeantragung
Bitte geben Sie Ihren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Anschrift an.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Sollte glaubhaft versichert werden können, dass ein beantragter Wahlschein nicht angekommen ist oder verloren wurde, besteht die Möglichkeit der Neuausstellung bis zum 08.06.2024, 12 Uhr.
Wer plötzlich erkrankt, kann eine Person schriftlich bevollmächtigen, Wahlschein und Briefwahlunterlagen in seinem Namen bis zum Wahltag, 09.06.2024 um 15 Uhr abzuholen.