Bekanntmachung Schreddern von Strauchwerk ab 30. Oktober 2017
Bitte lagern Sie Strauchwerk und Äste (maximal 20 cm Durchmesser) aus Gartenanlagen vor Ihrem Grundstück in der Weise ab, dass der Verkehr nicht behindert wird, trotzdem aber die Bearbeitung gewährleistet ist.
Die Straßen werden nur einmal abgefahren. Aus diesem Grund werden Sie gebeten, das Schreddermaterial am 30.10.2017 bis 07.00 Uhr an die Straße zu legen. In diesem Zusammenhang bitte ich alle Grundstückseigentümer, die in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege) hineinragenden Äste und Zweige zurückzuschneiden. Das Schnittgut kann ebenfalls mit geschreddert werden.
Sie können entscheiden, ob das geschredderte Gut zu Ihrer Verfügung verbleibt oder vom Fahrzeug mitgenommen wird. Möchten Sie das Schreddergut selbst behalten, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht in einem feuchtigkeitsgeschützten Umschlag am Strauchwerk.
Das Schreddern ist für maximal 15 Minuten je Hausgrundstück (nicht Wohneinheit) kostenlos. Ein über diese Zeit hinausgehender Einsatz des Schredders ist dann vom Grundstückseigentümer mit 15,00 € pro 15 Minuten anteilig selbst zu zahlen. Die kostenlose Schredderzeit ist nicht übertragbar.
Aus den Erfahrungen der letzten Aktionen weise ich auf Folgendes hin:
- Wurzelballen, Balken, Bretter, Schilf und Holzzäune werden nicht bearbeitet.
- Lagern Sie bitte das Strauchwerk und die Äste nicht im „wilden Haufen“.
- Strauchwerk und Äste werden nur von Privatgrundstücken kostenlos geschreddert, gewerbliches Material kann nur gegen vollständige Kostenbeteiligung bearbeitet werden.
Es werden grundsätzlich keine Sammelplätze vorgehalten. Die Ablagerung von Strauchwerk auf nicht genehmigten Sammelplätzen ist eine verbotswidrige Abfallentsorgung und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Hinweis:
Es wird darum gebeten, die Straßen und Bürgersteige nach dem Entfernen des Schredderguts wieder zu reinigen.
Mit freundlichem Gruß
(Holger Weiß)
Bürgermeister